Verhinderungspflege nach Tod
Um es gleich einmal vorweg zu nehmen:
Sie können Leistungen der Verhinderungspflege auch nach dem Tod der pflegebedürftigen Person mit der Pflegekasse abrechnen!
Verhinderungspflege nach dem Tod – ein klassisches Beispiel
Die Pflege eines Angehörigen, in vielen Fällen die Ehefrau oder der Ehemann, nimmt sehr viel Zeit in Anspruch und lässt kaum Raum für Formalitäten und erst recht nicht für Freizeitaktivitäten. Läuft es dann, ggf. krankheitsbedingt, auf den Tod hinaus, nimmt die mentale – und nicht selten – körperliche Kraftanstrengung für die pflegenden Angehörigen noch deutlich zu.
In dieser Zeit ist es gut die ein oder andere Stunde die Unterstützung von Frau Meier von nebenan, schließlich kennen wir uns seit 30 Jahren, oder von Herbert aus Köln zu beanspruchen.
Sicher, die machen das sehr gern und wollen dafür auch nichts haben. Aber Herbert hat Kosten für die Anfahrt und wohnt in der Zeit immer in einer kleinen Pension und Frau Meier hat nur eine kleine Rente und kann in der Zeit der Unterstützung, der Verhinderungspflege, nicht bei ihrer Putzstelle arbeiten und sich etwas hinzuverdienen. Also bekommen beide für jede Stunde 12 EUR. Das hilft beiden Seiten und erleichtert das ewig notwendige „Danke“ doch sehr.
Wenn beide da waren und gehen erhalten Sie einen kleinen Umschlag mit dem Geld. Auf diese Weise ist es beiden nicht so unangenehm und es hat sich im Laufe der Zeit einfach so etabliert. Mal sind es zwei Stunden, weil der Friseur längst überfällig war und mal waren es auch vier Stunden, weil der eigene Termin beim Rheumatologen etwas länger gedauert hat…man wird ja auch nicht jünger.
Jetzt ist es passiert!
Leider lässt sich der Tod nicht austricksen und so kam, was die Ärzte bereits länger voraussagten. Inzwischen ist das drei Monate her. Wir haben Juli, aus dem ersten Schmerz nach dem Verlust wurde tiefe Trauer. Es muss ja weitergehen! Also ran an den Papierkram.
Was ist das für eine Liste?
Fein säuberlich wurden in den letzten Monaten die kleinen Beträge für Frau Meier und Herbert notiert. Hatte ich fast vergessen. Und hier ein Schreiben der Pflegekasse. Da war doch was!?
Daran gedacht und sofort die kleine Liste in eine lesbare Aufstellung, natürlich am PC, gebracht und ab an die Pflegekasse.
Nach den ganzen Kosten, u. a. für die Beerdigung, würde es sehr helfen wenigstens einen Teil der Kosten für Frau Meier und Herbert von der Pflegekasse wiederzubekommen.
Pflegekasse lehnt Verhinderungspflege nach dem Tod ab
Die Pflegekasse teilt in einem förmlich daher kommenden Schreiben und wie selbstverständlich mit, dass die Leistungen der Verhinderungspflege leider nach dem Tod des Ehepartners nicht mehr beansprucht werden können. Außerdem würden die das sehr bedauern usw. usw.
Verhinderungspflege nach dem Tod ist kein Problem!
Der oben zitierte Bescheid der Pflegekasse ist falsch!
Selbstverständlich ist es nicht notwendig vor dem Tod einen Antrag auf Verhinderungspflege zu stellen. Obwohl die Experten des bundesweiten Pflegenetzwerks (BWPN) es dringend empfehlen, jedes Jahr im Januar, einen Antrag auf Verhinderungspflege für das neue Jahr zu stellen, ist es formal gesehen nicht notwendig. Der Rat es doch jedes Jahr zu machen soll lediglich die spätere Abrechnung erleichtern und jeglichen unnötigen Schriftwechsel mit der Pflegekasse verhindern.
Richtig oder gar rechtlich notwendig wird es dadurch nicht!
Aber warum eigentlich nicht? Die klaren Aussagen inklusive Nennung der rechtlichen Grundlagen und dem dazu gehörigen Paragraphen des SGB sind doch eindeutig. Oder…?
Die Mitarbeiter(innen) der Pflegekassen sind gut geschult darin, Unwahrheiten korrekt aussehen zu lassen. Das schaffen die sowohl verbal am Telefon, als auch nonverbal per Schreiben oder eben als Bescheid. Aber selbst wenn es mit der Schulung einiger Personen bei den Pflegekassen nicht so dolle ist.
Wozu gibt es denn Vorlagen?
Aber zurück zu der Frage des „Warum?“
Weil es sich bei der Verhinderungspflege um eine Sozialleistung im Sinne des Gesetzes handelt! Und für Sozialleistungen gilt eine 4-jährige Verjährungsfrist!
Seit Juli 2021 ist nach dem Tod einer pflegebedürftigen Person lediglich darauf zu achten, dass Leistungen der Verhinderungspflege innerhalb von 12 Monaten rückwirkend zu beantragen sind!
