Pflegeleistungen

Pflegegrad ablehnen lassen – Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen

Ein Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) in Deutschland oder durch eine ähnliche Institution in anderen Ländern festgestellt. Wenn Sie mit der Einstufung nicht einverstanden sind, können Sie gegen diese Entscheidung Einspruch einlegen. Es gibt jedoch bestimmte Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen, die Sie dabei beachten sollten.

  1. Rechtsgrundlagen: Das Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) verankert die Leistungen der Pflegeversicherung und regelt damit auch die Einstufung in Pflegegrade. Bei Unzufriedenheit mit dem festgestellten Pflegegrad kann gemäß § 84 SGB XI Widerspruch eingelegt werden.
  2. Widerspruch einlegen: Wenn Sie die Ablehnung des Pflegegrades erreichen möchten, sollten Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides Widerspruch einlegen. In dem Widerspruch sollte genau begründet werden, warum die Einstufung als nicht korrekt angesehen wird. Eine genaue Beschreibung des Gesundheitszustandes und der Beeinträchtigung sowie vorhandene ärztliche Atteste und Gutachten können helfen, den Widerspruch zu untermauern.
  3. Unterstützung durch einen Sachverständigen: Es ist immer hilfreich*, sich von einem Sachverständigen unterstützen zu lassen, da das Widerspruchsverfahren und die dabei relevanten pflegerelevanten Bestimmungen komplex sein können. Ein Sachverständiger wird den wichtigsten Teil der Widerspruchsbegründung durch ein fachlich fundiertes Gegengutachten formgerecht erstellen und Sie im gesamten Widerspruchsverfahren pflegefachlich begleiten. *Statistik: Private Widersprüche weniger als 10 % erfolgreich!

Sollte der Widerspruch abgelehnt werden, bleibt immer noch der Weg einer Klage vor dem Sozialgericht. Sofern ein Sachverständiger des BWPN zur Unterstützung an Ihrer Seite ist, entstehen durch das Sozialgerichtsverfahren weder Mehrkosten noch nennenswerte Aufwände für Sie.