Pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige erreichen weniger Rente!

Seit 2017 zahlen die Pflegekassen pflegenden Angehörigen in die Rentenkasse ein. Das ist grundsätzlich auch eine gute Sache, reicht aber unterm Strich nicht aus, bzw. kürzt die erwartete Rente.

Rentenversicherungspflicht für Pflegepersonen

Wenn Privatpersonen sich in der Pflege ihrer Angehörigen engagieren werden sie dafür mit mehr Rente belohnt. Diese Rentenversicherungspflicht gilt für alle Pflegepersonen, die eine oder mehrere Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 pflegen. Die Pflege muss insgesamt, verteilt auf wenigstens zwei Tagen, mindestens zehn Stunden pro Woche übernommen werden.

Außerdem dürfen diese Pflegepersonen nicht mehr als 30 Stunden pro Woche berufstätig sein und die Pflege selbst muss im häuslichen Umfeld stattfinden.

Antrag auf Rente für Pflegepersonen

Es ist für Pflegepersonen nicht notwendig einen Antrag zu stellen! Die Rentenversicherungspflicht für Pflegepersonen ist eine gesetzliche Verpflichtung.

Die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person(en) prüft die Voraussetzungen zur Beitragszahlung in die Rentenversicherung sozusagen automatisch. Das ist verpflichtent!

Dann bekommen Pflegepersonen ja mehr Rente!?

Warum dann weniger Rente für Pflegepersonen?

Die Überschrift dieses Artikels passt nicht zu den oben beschriebenen, positiven, Meldungen?

Leider doch! Denn die grundsätzlich positiven Ansätze dieser Rentenversicherungspflicht für Pflegepersonen lassen dabei eine wichtige Sache unberücksichtigt.

Pflegepersonen müssen sehr häufig ihre Arbeitsstunden entweder reduzieren, oder bei höherem Pflegebedarf, sogar ganz aufhören zu arbeiten um sich bedarfsgerecht und vollständig um den zu pflegenden Angehörigen zu kümmern.

Die Rentenzahlungen der Pflegeversicherung können diesen Ausfall an Einzahlungen nicht kompensieren und daher erhalten Pflegepersonen, die sich jahrelang um einen Angehörigen kümmern, schon allein rechnerisch und logischweise weniger Rente im Alter.

(c) Andrey Popov - stock.adobe.com

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